Erste Nachrichten
Schon 1517 wird ein Wiesenbronner Schulmeister erwähnt, also noch vor der Reformation. Seine Haupttätigkeit leistete er als Gemeindeschreiber, Schulunterricht für die Kinder war freiwillig und nur in den Wintermonaten üblich. Das Schulhaus bzw. die Wohnung des Lehrers befand sich schon immer am Zugang zur ehemaligen Kirchenburg, denn er fungierte gleichzeitig als Torwächter. Aufgrund dieser Doppelfunktion erhielt der Schulmeister seinen Lohn sowohl aus der Gemeindekasse, als auch aus der Kirchenkasse. Für die wenigen jüdischen Kinder gab es keinen eigenen Schulmeister. Weil aber die religiöse Bildung in jüdischen Familien seit jeher einen hohen Stellenwert einnimmt, hatten für den Thora- und Talmudunterricht viele Familien ihre Kinder auf eigene Kosten einem Privatlehrer anvertraut.

Im Jahre 1821 richtete man im Wiesenbronner Schulhaus einen zweiten Lehrsaal ein.
Seit dieser Zeit besuchten auch die rund 25 jüdischen Kinder die Schule auf dem Kirchberg.
Schulpflicht ab 1804
Mit der Eingliederung in das Königreich Bayern 1814 galt auch für Wiesenbronn die bayrische Schulordnung von 1804, die u. a. eine Schulpflicht festlegte. Außerdem wurden erste Bestimmungen für die Qualifikation der Lehrer und für die Ausstattung von Schulen erlassen. Der Vollzug dieser Vorschriften zog sich über mehrere Jahre hin und es gab Übergangsfristen. Für den Unterricht im Wiesenbronner Schulhaus auf dem Kirchberg änderte sich einiges. Dem Platzproblem durch die gestiegene Kinderzahl begegnete man dergestalt, dass als Zweite Schule ein weiterer Unterrichtsraum eingerichtet, und ein zweiter Lehrer eingestellt wurden. Nach den Bestimmungen der neuen Schulverordnungen mussten auch die sog. Winkelschulen geschlossen werden. Dazu zählten auch die jüdischen Privatlehrer bzw. der Privatunterricht durch nicht geprüfte Lehrer. Wie überall in Bayern, wurde auch in Wiesenbronn die jüdische Gemeinde vor die Wahl gestellt, entweder eine eigene jüdische Schule mit Schulhaus und geprüften Lehrer zu etablieren oder die Kinder in der christlichen Schule unterrichten zu lassen.
Im 1863 neu erbauten Schulhaus besuchten jüdische Kinder den Unterricht bis zum Verbot in der Nazizeit 1938.
Jüdische und christliche Kinder gemeinsam
Bei einer Vorladung aller jüdischen Familienhäupter zum 21. Februar 1821 am Herrschaftsgericht in Rüdenhausen wurde die Entscheidung protokolliert:
Der Vorladung vom 14. dieses gemäs erscheinen heute die sämtlichen israelitischen Familien Väter von Wiesenbronn bis auf den Simon Levi Einhorn, und Löb Wismann, dann Eisig Rosenbusch, welche sich krank befinden, und deswegen nicht erscheinen können, worauf man dieselben das höchste Rescript der Königlichen Regierung d. d. 4. et 24 v. M., den Unterricht der israelitischen Jugend zu Wiesenbronn betr. seinem ganzen Inhalte nach bekannt gemacht, und erklärt hat.
Hierauf hat man die Israeliten von Wiesenbronn aufgefordert, daß sie sich auf eine oder die andere Art bestimmt erklären sollten, welches sie dann folgendermaßen gethan haben.
Wir sind nicht im Stande, daß wir eine vorschriftsmäßige Schulanstalt errichten, indem die damit verbundenen Kosten unsere Kräfte übersteigen würden. Wir wollen daher uns an die christliche Schulgemeinde anschließen und unsere Kinder in die christliche Schule schicken; dabey machen wir uns auch verbindlich, mit der ganzen Schulgemeinde an der Baulast des neuen Schulhauses und an den kosten für die durch die große Kinder-Anzahl nöthige Aufstellung eines zweiten Lehrers gemeinschaftlich zu tragen. Wir können daher gar nichts dagegen erinnern, wenn nach höchster Anordnung unsere Winkelschule geschlossen, und der ungeprüfte Lehrer Abraham Hecht, der sonst keinen anderen Aufenthalts-Titel hat, aus dem Ort entfernt wird. Nach erfolgter Vorlesung durch Unterschrift bestätigt: Es folgen 18 Unterschriften einschl. der des Rabbiners Gerson Levi.
Schulgeld und gesonderter Religionsunterricht für die jüdischen Kinder
Der christlichen Gemeinde wäre zwar eigene, selbständige jüdische Schule lieber gewesen, doch sie musste sich den Schulverordnungen beugen. Weil das Schulgebäude und das Lehrpersonal aus der Kirchenasse finanziert wurden, musste die Frage des Kostenbeitrages für die jüdischen Kinder geklärt werden. Erst unter Vermittlung des Herrschaftsgerichts Rüdenhausen einigte man sich auf ein Schulgeld von 1fl und 36 Kreuzer pro Kind und Jahr. Für 1825 liegen konkrete Zahlen vor. Schulpflichtig waren 14 Knaben und 11 Mädchen, die die allgemeine Ortsschule besuchen, aber auch 10 davon erhalten ihren Unterricht in der öffentl. Judenschule, durch den Rabbi, Gerson Levi. Die jüdische Gemeinde zählte seinerzeit 25 Familien mit 123 Seelen. Aus einem Bericht aus dem Jahre 1834 wissen wir, dass in Wiesenbronn die jüdischen Mädchen den Unterricht tatsächlich besuchten, was seinerzeit in Nachbarortschaften noch nicht selbstverständlich war. Der gemeinsame Schulbesuch von christlichen und jüdischen Kindern bereitet keine Probleme. Den Religionsunterricht erhielten die jüdischen Kinder weiterhin in der Synagoge, entweder im Betsaal oder in der Wohnstube des Rabbiners oder Vorsängers.
Der Auflösungsprozess der jüdischen Gemeinde seit 1850 machte sich auch bei der Schülerzahl bemerkbar. 1896 besuchten nur noch … Kinder die Volksschule. Als in der Nazi-Diktatur ab 14.11.1938 die jüdischen Kinder vom Besuch der Volksschulen ausgeschlossen wurden, besuchte nur noch ein Knabe die Schule auf dem Kirchberg. Er wurde ab diesem Zeitpunkt in der jüdischen Volksschule Würzburg unterrichtet. Dort war er bei einer Familie untergebracht und er kam nur am Wochenende nach Hause. Ende 1939 konnten ihn seine Eltern noch rechtzeitig die Ausreise nach Israel in das Kibbuz Shavej Zion ermöglichen.